Sie haben nicht mehr die Zeit und Lust sich um Ihre Objekte oder Ihr Wohneigentum intensiv zu kümmern?
Wir als DSK-Bauträger GmbH können für Sie gerne die Hausverwaltung Ihres Eigentums übernehmen, denn in unserem Team befinden sich auch erfahrene Kaufleute auf diesem Gebiet.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Leistungsüberblick für die Hausverwaltung, die natürlich individuell auf Sie zugeschnitten und vertraglich festgehalten wird.
Bei Interesse oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und Sie können auch einen persönlichen Termin vereinbaren.


Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung bis zum 30.06. eines Jahres, sowie auch bei Notwendigkeit eine außerordentliche Versammlung.

 Rechtzeitige Prüfung der Rechnungen, mit den von den Eigentümern bestimmten Personen, vor der ordentlichen Eigentümerversammlung.

 Die Abrechnungsunterlagen legen wir für jeden Eigentümer offen.

 In Absprache mit dem Verwaltungsbeirat erstellen wir den Wirtschaftsplan.

 Die durchgeführten Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden in einem Protokoll schriftlich festgehalten und innerhalb von 7 Tagen versendet.

 Für Instandhaltungsarbeiten werden Angebote eingeholt, Vorbereitungen getroffen und auch überwacht, abgenommen und abgerechnet.

 Das Durchführen und Unterhalten der ordnungsgemäßen Buchhaltung auf EDV-Basis.

 Die Überwachung von Hausgeldzahlungen und bei rückständigen Zahlungen ggf. einleiten von Mahnverfahren/Gerichtsverfahren.

 Anlegen und überwachen vom gemeinschaftlichen Vermögen (Rücklagen).

 Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen für haustechnische Anlagen.

 Abschluss von Versicherungsverträgen (Bestandsprüfung).

 Überprüfung von Versorgungsverträgen (Gas, Wasser, Strom usw.)

 Einstellen von Dienstkräften und führen der Lohnkonten.

 Erforderliche Unterlagen für die Verwaltung werden archiviert.

 Über die Belange der Gemeinschaft wird ein ständiger Informationsaustausch stattfinden.

 Bauschäden werden begutachtet und dazu qualifizierte Lösungsvorschläge gemacht.


Vertretung des Eigentümers in allen, die Hausverwaltung betreffenden Angelegenheiten

Führen des notwendigen Schriftverkehrs

Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritter zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte

Verhandeln mit Behörden und Dritten

Veranlassung der Vermietung von Geschäftsräumen und Wohnungen nach Abstimmung mit dem Eigentümer

Durchführung von Bonitätsprüfungen vor Abschluss von Mietverträgen

Kündigen von Miet-/ Pachtverträgen in Absprache mit dem Eigentümer

Abnahme und Übergabe der Mietsache mit Erstellung eines Übergabeprotokolls

Überwachen und Durchsetzung der Hausordnung

Durchführung von Mieterhöhungen nach Beauftragung durch den Eigentümer

Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte, im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte

Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien


Die Verwaltung erhält von dem Eigentümer eine Vollmacht für das Konto der Liegenschaft

Einziehen und verbuchen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten

Überwachung der Zahlungseingänge und Zahlungstermine

Mahnung säumiger Mieter / Pächter

Einleitung eines Mahnverfahrens gegen säumige Mieter/ Pächter nach Mahnungen

Zahlungen sämtlicher, das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben, sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstige Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit der Verwaltung die notwendigen und vollständigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen und ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen

Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Hausverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten

Prüfen von Rechnungen und Gebührenbescheiden auf die rechnerische Richtigkeit und die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung

Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz- und Warmwasserrechnung durch die Ablesedienste

Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern

Erstellung einer monatlichen Hausabrechnung für den Eigentümer und Überweisung der Mietüberschüsse

Erstellung einer jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer und den Steuerberater

Festlegen und überwachen von Mietkautionen

Bericht über Mietpreisentwicklungen im Umfeld des Objektes


Veranlassen und vergeben notwendiger Instandhaltungen in Absprache mit dem Eigentümer

Unregelmäßige Begehung zur Feststellung eventueller Mängel

Empfehlung für Erhaltungsarbeiten

Sofortige Erledigung von Notfällen